Entrümpelung in Hannover und der Region

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Entrümpelung Hannover

 

umzugsunternehmen-hannover-favDie Gründe für eine Entrümpelung sind vielfältig. Über die Jahre wurden zu viele Dinge angehäuft und nun benötigen Sie mehr Platz. Vielleicht müssen Sie Ihre alte Wohnung verlassen und können nicht alles ins neue Zuhause mitnehmen oder Ihr letzter Mieter führte einen Messie-Haushalt.

Wir entrümpeln Ihr Haus oder Ihre Wohnung, vom Dachboden bis zum Keller, räumen Ihr Firmengebäude auf und befreien Ihre Garage von Gerümpel.

Haushaltsauflösungen sind oft mit starken Emotionen verbunden sei es, weil ein geliebter Mensch gegangen ist oder man sich von Dingen trennen muss. Wir kennen die gefühlsmäßige Ebene von Entrümpelungen und gehen bei jeder Haushaltsauflösung diskret und bedacht vor. Nach der Entrümpelung übergeben wir Ihnen die Räumlichkeiten stets besenrein, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Dank unserer Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie sich keine Gedanken um eventuelle Schäden machen. Direktumzug24 ist Ihr faires Umzugsunternehmen aus Hannover! Wir sind Experten in Punkto Haushaltsauflösung, Umzug und Transport / Kleintransport.

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Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen bundesweit aus Hannover

Entrümpelung durch erfahrene Profis

umzugsunternehmen-hannover-favDas Entrümpeln oder die Auflösung eines kompletten Haushalts ist nicht nur eine Menge Arbeit, sie kann auch emotional belasten. Oft steht man vor der Frage, soll man diesen Gegenstand behalten oder wegwerfen.

Wir nehmen Ihnen diese belastende Arbeit ab. Unser erfahrenes Entrümpelungs-Team weiß, wie man einen Haushalt oder einen gewerblich genutzten Raum schnell von Ballast befreit. Dabei geht unser Team immer mit viel Feingefühl und Sachverstand vor und berät Sie auch umfassend. Egal ob es um die Räumung einer Garage, eines Kellers oder eines ganzen Hauses geht, wir räumen das Gerümpel weg.

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Entrümpelung mit Entsorgung und Wertanrechnung

umzugsunternehmen-hannover-favDas Entrümpeln einer Wohnung, in der man lange gelebt hat, die Haushaltsauflösung eines lieben Angehörigen, das Aufräumen einer Messie-Wohnung sollte man am besten einer fachmännischen Entrümpelungsfirma überlassen. Diese verantwortungsvolle Arbeit haben wir in folgende drei Schritte aufgeteilt:

  1. Die Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns zwecks Vereinbarung eines kostenlosen Termins zur Erstbesichtigung der Örtlichkeit. Wir machen uns dann ein Bild vom Haushalt und ermitteln den benötigten Zeitaufwand für die Entrümpelung, erstellen aber gleichzeitig eine Wertermittlung von vorhandenen Wertgegenständen oder einzelnen Möbelstücken. Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot mit einer klaren Auflistung der Kosten und einer eventuellen Wertanrechnung. Durch die Wertanrechnung wird der Preis für die Entrümpelung gesenkt. Wir entrümpeln nicht nur in Hannover, Bremen oder Hildesheim sondern auch deutschlandweit.

  1. Räumen / Entrümpeln

Zum vereinbarten Termin wird die Örtlichkeit von uns geräumt und das genau nach Ihren Vorstellungen. Normalerweise dauert eine Entrümpelung nur wenige Stunden, bei der Sie, falls gewünscht, auch anwesend sein können. Falls nicht, informieren wir Sie kurz vor Arbeitsende. Wir trennen Müll und Gerümpel fachgerecht, entsprechend den einzelnen Entsorgungsbetrieben. Das spart Geld und hilft der Umwelt.

  1. Übergabe

Falls gewünscht übergeben wir Ihnen das entrümpelte Objekt besenrein und reinigen auch die von uns genutzten Wege. Sie können auch gerne jederzeit einen Zusatzservice bei uns buchen: z.B. Halteverbotsschilder oder Umzugshelfer.

Wir sind Ihr Partner für fachgerechte Entrümpelung in Hannover und näherer Umgebung.

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FAQ zum Umzugsunternehmen

Sollte man vor einem Umzug entrümpeln?

Das Ausmisten vor einem Umzug ist immer dann angebracht, wenn die neue Wohnung kleiner ist als die vorherige oder sich eine Menge Zeug im Keller und dem Speicher angesammelt hat. Entrümpeln kann den Umzug erleichtern, da weniger Möbel und Gegenstände verpackt und eingeladen werden müssen. Das Umzugsunternehmen Direktumzug24 aus Hannover erklärt, wie bei einer Entrümpelung am besten vorgegangen wird.

Entrümpeln mit System vor einem Umzug

Bevor der eigentliche Umzug beginnt sollten Kellerräume, Dachböden und Abstellkammern auf unnötige Dinge überprüft werden. Mit dem Entrümpeln startet man erfahrungsgemäß 4 Wochen vor dem eigentlichen Umzugstag. Natürlich kann auch schon früher mit der Aufräum-Aktion begonnen werden, das hängt von der Größe des Haushaltes ab. Empfehlenswert ist es, mit nur einem Raum z.B. Keller zu beginnen. Die gelagerten Gegenstände sollten nach Gebrauchbarkeit und Ansehnlichkeit sortiert werden, einen Teil kann man entsorgen den anderen Teil verschenken oder verkaufen.

Damit man nicht den Überblick verliert sollten Kisten mit den Bezeichnungen: Müll, Spende und Verkauf aufgestellt werden. Schöne oder nützliche Dinge finden oft in der eigenen Familie einen dankbaren Abnehmer. Wer lieber etwas Geld beim Entrümpeln verdienen möchte, kann gut Erhaltenes auf dem Flohmarkt, in Second Hand Geschäften oder auf Online-Portalen verkaufen.

Kaputte oder verschlissene Möbel können über den örtlichen Sperrmüll-Dienst abgeholt werden. Rechtzeitig nach den Sperrmüll-Terminen schauen und sich gegebenenfalls beim Entsorger anmelden. Nutzbare Möbelstücke werden von Sozialkaufhäusern angenommen.

Hilfe durch einen Profi

Professionelle Entrümpelungs-Dienste und Umzugsunternehmen übernehmen gern diese zeitraubende Arbeit. Die gewerblichen Anbieter sollten rechtzeitig kontaktiert werden, damit diese sich einen Überblick verschaffen und ein Angebot unterbreiten können. Bei einer professionellen Entrümpelung kann man mit etwas Glück durch die Wertanrechnung Geld sparen.

Wir von Direktumzug24 sind nicht nur Spezialisten im Bereich Umzug, sondern wir entrümpeln auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus fachgerecht und zu günstigen Preisen. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Termin und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Eigenbedarfskündigung – und wer bezahlt den Umzug?

Der Vermieter darf seinem Mieter aufgrund Eigenbedarfes die Kündigung aussprechen. Der Mieter hat dann das Problem, schnell eine geeignete, günstige Wohnung zu finden. Neben den neuen Mietkosten und weiteren Gebühren, kommen auf den Mieter Kosten für einen Umzug zu. Da stellt sich die Frage: Wer übernimmt in diesem Fall die Umzugskosten? Direktumzug24 hat hier einige Fakten zu diesem Thema aufgelistet.

Umzugskosten werden nur in seltenen Fällen erstattet

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, sei es der Eigentümer möchte die Wohnung selbst nutzen oder sie einem Familienmitglied überlassen, ist rechtlich gesehen legal. Aus diesem Grund hat der Mieter keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für seinen bevorstehenden Umzug.

Allerdings kann in ganz bestimmten Fällen Widerspruch eingelegt werden. Diese sogenannten Härtefälle sind: bestehende Schwangerschaft, schwere Krankheit oder ein sehr hohes Alter des Mieters, allgemeiner Wohnungsmangel oder der Mieter wohnt seit etlichen Jahren in dieser Wohnung. Unter diesen Umständen kann eine Klage erfolgreich sein. Der Widerspruch sollte aber mindestens zwei Monate vor Kündigungsfrist erhoben werden.

Ein weiteres Kriterium für einen erfolgreichen Widerspruch ist der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung. Hat der Vermieter die Wohnung unter Angabe „Anspruch auf Eigenbedarf“ gekündigt, vermietet sie aber teurer an einen Fremden, dann ist die Kündigung unwirksam. Der Vermieter kann auf Schadensersatz verklagt werden, wenn der Mieter bereits eine neue Wohnung bezogen und hohe Umzugskosten zu bezahlen hat. Hier muss der Wohnungseigentümer die Kosten für den Umzug, die Schönheitsreparaturen, Gebühren der Ummeldung etc. begleichen.

Vorsorge für Reduzierung von Umzugskosten

Es ist immer angebracht, sich nach allen Seiten abzusichern und rechtliche Streitereien zu umgehen. Am besten man vereinbart im Vorfeld die Übernahme von Kosten, falls es zur Eigenbedarfskündigung kommen sollte. So könnte der Vermieter zusichern, die Mietkaution sehr früh auszuzahlen oder sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Es kann sich auch darauf geeinigt werden, z.B. die Küche des Mieters zu übernehmen oder ihn von einer Renovierung der Wohnung zu befreien. Im Gegenzug verzichtet der Mieter auf Schadensersatzanspruch, falls der Eigentümer ihm wegen Eigenbedarf kündigt.

Umzug – Anmeldung vergessen?

Nach jedem Umzug muss dem jeweiligen Einwohnermeldeamt die neue Adresse mitgeteilt werden und es muss eine Abmeldung beim vorherigen Amt erfolgen. Wenn dies vergessen wird, kann das unangenehme Folgen nach sich ziehen. Direktumzug24 gibt wichtige Tipps worauf man bei einem Umzug unbedingt achten sollte und was bei einer Ummeldung wichtig ist.

Einhaltung von Fristen beim Einwohnermeldeamt

Die geänderte Adresse sollte dem ansässigen Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen, nach Einzug in das neue Zuhause, mitgeteilt werden. Beim Besuch des Amtes sollte unbedingt der Personalausweis oder Reisepass und eventuell eine Bestätigung der Abmeldung vom alten Wohnort vorgelegt werden. Wurde in eine Mietwohnung eingezogen, informiert der Vermieter das Amt über den tatsächlichen Einzug des Mieters. Hat man sich nicht rechtzeitig an- oder umgemeldet, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt hängt von bestimmten Faktoren ab. Normalerweise liegt die Höhe des Bußgelds zwischen 20 – 50 Euro, kam es aber innerhalb dieses Zeitraumes zu einem Vorfall z.B. Verkehrsdelikt, kann die Strafe auch höher ausfallen.

Ebenso darf die Ummeldung des eigenen PKWs nicht vergessen werden. Innerhalb von 31 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung, muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Beim Gang zu der Behörde sollten unbedingt Führerschein, Fahrzeugpapiere und der Personalausweis mitgenommen werden. Das Ummelden des Autos kostet in der Regel 20 – 30 Euro. Fast genauso teuer ist das Aufgeld für das geänderte Kennzeichen.

Wurde diese Frist um einen oder drei Monate überschritten, zeigen sich zum Glück manche Ämter kulant. Allerdings bei einer längeren Überschreitung der Frist muss mit einem Bußgeld von etwa 50 Euro gerechnet werden.

Abmelden beim vorherigen Bürgeramt

Hat man sich im neuen Einwohneramt gemeldet, ist eine Abmeldung an der alten Adresse meist nicht mehr erforderlich. Die Behörde informiert das vorherige Amt über den Wegzug des Bürgers und dieser wird dort automatisch abgemeldet.