Deutschlandweiter Möbeltransport aus Hannover

Deutschlandweiter Möbeltransport aus Hannover
Deutschlandweiter Möbeltransport aus Hannover

Sind Sie auf der Suche nach einem verlässlichen Möbeltransport?

umzugsunternehmen-hannover-favSie möchten Möbel transportieren, seien es Ihre eigenen von Zuhause oder gerade neu gekaufte, haben aber kein entsprechendes Fahrzeug, keinen Führerschein oder gerade keine Helfer zur Hand? Direktumzug24, Ihr Umzugsunternehmen aus Hannover steht Ihnen zur Seite. Egal wie groß und schwer die Möbelstücke sind, wir transportieren diese unbeschadet und zügig an Ihren Wunschort. Dank unseres umfangreichen Fuhrparks verfügen wir über Großtransporter oder kleinere Sprinter, sodass wir flexibel bei jedem Möbeltransport einspringen können. Falls Sie nur einen starken Helfer beim Tragen schwerer Möbel brauchen, kein Problem. Dank unseres Trageservices erledigen wir das schnell und sicher. Kontaktieren Sie uns, wir lösen Ihr Problem.

Möbeltransport-Kleintransport-Hannover
Möbeltransport-Kleintransport-Hannover

Möbeltransport schnell und praktisch

umzugsunternehmen-hannover-favSie haben sich ein schönes, aber schweres Möbelstück gekauft, wissen nun nicht wie Sie es unbeschadet nach Hause befördern sollen? Rufen Sie uns einfach an. In einer Zeitspanne von 30 Minuten bis vier Stunden sind unsere Transportfahrer je nach Verfügbarkeit bei Ihnen und laden den Schrank oder Sessel ein. Wir beraten Sie auch gerne vorab, welcher Service für Sie am ehesten in Frage kommt. Falls Sie sich spontan entschließen, eines Ihrer Möbelstücke zu entsorgen, kommen wir vorbei und erledigen das.

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Praktischer Möbeltransport / Kleintransport in Hannover und Umgebung

umzugsunternehmen-hannover-favSie möchten Ihre massive Schrankwand, Ihre riesige Couchgarnitur etc. transportieren lassen und das möglichst schnell und sicher? Dank unseres erfahrenen und geschulten Umzugsteams befördern wir Ihre Möbel rasch und mit absoluter Zuverlässigkeit an Ihren Wunschort. Unsere Preise sind dabei immer absolut fair und Sie bestimmen selbst die Höhe der Kosten, da es Ihnen frei steht Zusatzleistungen zu buchen oder nicht. Falls Sie neben dem Möbeltransport noch Umzugskartons benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne rund um Ihren Möbeltransport oder Ihren geplanten Umzug.

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FAQ zum Umzugsunternehmen

Wer haftet für Diebstahl bei einem Umzug?

Leider kommt es bei einem Umzug immer wieder zu Diebstählen. Möbel, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände werden in einen Transporter geladen und dieser kann nicht 24 Stunden lang überwacht werden. So mancher Langfinger nutzt einen unbewachten Augenblick aus und entwendet einen Gegenstand. Direktumzug24 erklärt wer in diesen Fällen haftbar gemacht wird.

Die Versicherung über den Umzug informieren

Die eigene Versicherung sollte über einen bevorstehenden Umzug schriftlich benachrichtigt werden, um den Versicherungsschutz zu garantieren. Optimal ist es die Versicherung, um eine Bestätigung der Kenntnisnahme zu beten. Wurde die Versicherung nicht über den Wohnortswechsel informiert, haftet sie auch nicht für eventuelle Schäden. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen und auch Diebstähle durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Der Umzugswagen sollte möglichst immer verschlossen, Wertgegenstände nie unbeaufsichtigt sein.

Umzugsunternehmen beauftragen – worauf man achten sollte

Eine seriöse Umzugsfirma bietet für ihre Kunden einen Versicherungsschutz an. Verweigert ein Umzugsunternehmen diesen Versicherungsschutz handelt es sich dabei um kein seriöses Unternehmen.

Der Versicherungsschutz beinhaltet nicht nur Schäden am Umzugsgut, sondern auch den Ausgleich für gestohlene Güter.

Es ist ratsam nach dem Umzug das Mobiliar und die Haushaltsgegenstände auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen, denn nur bei einem rechtzeitig gemeldeten Fall kann die Versicherung zahlen.

Bevor der Vertrag mit der Umzugsfirma unterschrieben wird, sollte sich der Kunde über Ausschluss- und Selbstbeteiligungsklauseln ein Bild machen.

Folgende Dinge sind nicht in dem Versicherungsschutz enthalten:

  • Tiere und Pflanzen
  • Umzugsgüter die nicht vom Unternehmen verpackt wurden
  • Wertgegenstände wie Geld, Urkunden, Edelmetalle oder Wertpapiere
  • bereits beschädigte Dinge
  • leicht zerbrechliche Gegenstände wie z.B. Glas oder Porzellan
  • überdimensional große oder schwere Gegenstände, die nur schwer verladen oder transportiert werden können

Die Versicherung wird bei Beschädigungen oder Entwendungen der o.g. Güter nicht zahlen. Wertgegenstände sollten zusätzlich über eine spezielle Versicherung abgesichert werden.

Direktumzug24, Ihr seriöses Umzugsunternehmen aus Hannover, gestaltet Ihren Umzug stressfrei, zügig und zu fairen Preisen. Lassen Sie sich von unseren günstigen Angeboten überzeugen.

Kann die Krankenkasse einen Umzug bezahlen?

Bevor die Krankenkasse die Kosten eines Umzugs bezahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten werden nur erstattet, wenn der Antragsteller seine Pflegebedürftigkeit nachweisen kann. Neben der eigenen Pflegebedürftigkeit muss der Krankenkasse dargelegt werden, dass die derzeitige Behausung für die geänderten Bedürfnisse nicht mehr ausreichend ist.

Pflegegrade

Wird ein Mensch pflegebedürftig oder im schlimmsten Fall zu einem schweren Pflegefall, kann sich die Pflege im gewohnten Zuhause als sehr schwierig erweisen. Benötigt der Pflegebedürftige einen Rollstuhl, muss das Haus oder die Wohnung dementsprechend umgebaut werden. Ist so ein Umbau nicht möglich oder nicht zu stemmen, sollte über einen Umzug in eine geeignetere Behausung nachgedacht werden.

So ein Umzug kostet Geld. Die Krankenkassen bezuschussen diesen, wenn der Antragsteller über einen Pflegegrad verfügt. Mit Hilfe des Hausarztes, eines Facharztes oder einer Klinik wird ein Antrag auf Ermittlung des Pflegegrades gestellt. Die Krankenkassen lassen die Höhe des Pflegegrades vom MDK ermitteln und bestätigen.

Wann zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss für den Umzug?

Voraussetzung für die Bezuschussung eines Umzugs durch die Pflegekasse, ist immer ein vorhandener Pflegegrad. Außerdem muss glaubhaft dargestellt werden, dass die derzeitige Wohnung nicht den Bedürfnissen des Antragstellers gerecht wird. Der Pflegebedürftige muss auch nachweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig ist. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können finanzielle Mittel bis zu 4000 Euro fließen. So erstatten die Krankenkassen in diesem Rahmen z.B. den Erwerb einer Rampe für einen Rollstuhlfahrer. Neben den Kranken- und Pflegekassen können auch die Unfall- und Rentenversicherung sowie das Arbeitsamt finanzielle Hilfe genehmigen. Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt werden nur dann die Kosten erstattet, wenn die betroffene Person aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist allein umzuziehen.

Ist der Pflegebedürftige aber weiterhin berufstätig stehen ihm keine Bezuschussungen zu. Er könnte lediglich Umzugsbeihilfe anfordern, die er aber später ähnlich einem Darlehen zurückzahlen muss. Bei einem beruflich bedingten Umzug kann man ebenso auf staatliche Unterstützung hoffen.

Direktumzug24, das Umzugsunternehmen aus Hannover mit den fairen Preisen, führt Ihren Umzug durch und das professionell und zügig. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unseren günstigen Konditionen überzeugen.

Umzug – wann meldet man das Auto um?

Wird ein Fahrzeug verkauft, wechselt der Autohalter oder wird in einen anderen Bezirk umgezogen, muss das Auto umgemeldet werden. Die KFZ-Zulassungsstellen benötigen für die Ummeldung bestimmte Dokumente. Ebenso sind zeitliche Fristen bei einer Auto-Ummeldung einzuhalten. Direktumzug24 zählt hier die wichtigsten Punkte auf, die Autobesitzer bei einer Ummeldung beachten sollten.

Die Frist für eine Ummeldung

Erfolgt die Ummeldung eines PKWs nicht innerhalb der gesetzlich vereinbarten Frist, kann der Autohalter mit einer Geldstrafe rechnen. Einen genauen Zeitpunkt wann das Fahrzeug umgemeldet werden soll hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben, aber innerhalb von vier Wochen sollte die Ummeldung nach Wohnortswechseln vollbracht sein. Vergisst man sich bei der KFZ-Stelle vorzustellen und überzieht die Dauer von vier Wochen, kann es teuer werden. Das Bußgeld beträgt in der Regel eine Höhe von 50 – 100 Euro. Jedes Zulassungsamt hat hier einen eigenen Ermessensspielraum und die Strafe kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Wichtig: komplette Unterlagen bereithalten

Ein paar Tage nach dem Umzug sollte sich der KFZ-Halter mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Es besteht sogar die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen und so die Wartezeit zu verkürzen. Beim Besuch der Zulassungsbehörde sollten alle relevanten Unterlagen mitgenommen werden. Zu den essentiellen Dokumenten gehören: der Versicherungsnachweis, die Zulassungsbescheinigungen I und II und die TÜV-Protokolle der Emission- und Hauptuntersuchung. Den Personalausweis, die Meldebestätigung mit der neuen Adresse und den Führerschein nicht vergessen. Empfehlenswert ist es auch, die aktuellen Bankdaten vorweisen zu können für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer.

Eine Ummeldung kostet in der Regel 20 bis 30 Euro. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom zuständigen Landkreis. In diesen Kosten ist das Nummernschild noch nicht enthalten, hier muss man 20 – 30 Euro aufwenden.

Egal ob Sie innerhalb der Heimatstadt oder in ein anderes Bundesland umziehen, wir von Direktumzug24, das faire Umzugsunternehmen aus Hannover, stehen Ihnen zur Seite. Bei uns ist Umzug nicht stressig, sondern unkompliziert und das zu absolut günstigen Preisen.